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Im Blickpunkt aktuell: die ZAHNZUSATZVERSICHERUNG
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Versicherungssparte im Blickpunkt aktuell:

ZAHNZUSATZVERSICHERUNG

Früher oder später erwischt es jeden, da können Sie noch so gut Ihre Zähne pflegen! Und als Mitglied der gesetzlichen Kasse ist das Restkostenrisiko hoch.

Gepflegte und gesunde Zähne stehen hoch im Kurs. Bei Vorsorgemassnahmen (Zahnersatz, Inlays oder z.B. Implantaten) wird Wert auf eine qualitativ hochwertige und optisch schöne Leistung gelegt. Das kostet den Patienten aber mehr da die Gesetzliche Krankenkasse nur noch anteilig einen Zuschuß für die o.g. Massnahmen gewährt (ggf. aber auch nicht leistet!).

Private Zusatzversicherung schließen sinnvoll die Lücken zur Gesetzlichen Krankenkasse und minimieren Ihr Restkostenrisiko, ABER: viele Tarife der Privaten Versicherer sind untransparent und kompliziert gestaltet ist, informieren Sie sich daher vorher gezielt nach Ihrem Absicherungswunsch sonst erleben Sie vielleicht im Leistungsfall eine "böse Überraschung".

Die Situation heute als Kassenpatient:

  • Leistungen der gesetzlichen Kassen nach einen vorgegeben Leistungskatalog.
  • Zahnbehandlungen wie z.B. Parodontosebehandlung, Zähne ziehen oder auch eine Füllung werden übernommen (ggf. Praxisgebühr von Euro 10,00 i. Q).
  • Generell muß es medizinisch notwendig sein (also nicht bei einer Zahnreinigung usw.)
  • Zahnersatz wird allerdings nicht vollständig übernommen, hierfür zahl die Kasse nur 50% der Regelversorgung (mit Bonusheft sogar bis zu 65%).
  • Sonderwünsche des Patienten kosten extra (z.B. eine Kunststoffüllung statt Amalgam).
  • Ärzte empfehlen aufgrund des medizinischen Fortschrittes behandlungen die ggf. nicht oder nur Anteilig von der Kasse übernommen werden.

Was bietet eine private Zahnzusatzversicherung

  • Je nach Anbieter Leistungen/Zuzahlungen für Zahnersatz und aber auch Behandlung (z. B. Zahnreinigung, Kunststoffüllungen etc.)
  • Die Leistung für Zahnersatz kann beschränkt sein auf die Kassen Leistungen (z. B. 100% Erstattung der Leistungen die von der gesetzlichen Kasse gezahlt werden) oder aber auf z. B. 80% des Rechnungsbetrages welches dann sogar die privatzahnärztlichen Leistungen beinhaltet (letzteres ist vorteilhafter).

Auf was soll man achten bei einer privaten Zahnzusatzversicherung

  • Als erstes sollten Sie für sich konkretisieren welche Leistungen Ihnen Wichtig sind (nur Zahnersatz mit Inlays und Implantaten oder auch die Behandlung für z.B. Zahnreinigung oder Füllungen, wichtig ggf. bei Kindern die Kieferorthopädie falls die Kasse die Kosten nicht übernehmen will - in unserem Fragebogen unter Punkt 1.) können Sie hierzu einen Tarifvergleich anfordern mit den gewünschten Leistungsspektrum).
  • In der Regel bieten auch die gesetzlichen Kassen in Kooperation mit Privaten Krankenkasse eine Zusatzschutz an welcher sogar geringfügig günstiger ist. Hier gilt es aber zu prüfen ob Ihre gesetzliche Kasse sich einen vernünftigem Kooperationspartner ausgesucht hat. Achtung die Vergünstigung ist an die Mitgliedschaft in dieser gesetzlichen Kasse gebunden!
  • Achten Sie auch darauf ob der Private Krankenversicherer seine Kalkulation nach "Art der Lebensversicherung" oder der "Schadenversicherung" durchführt. Die Tarife welche nach der Art der Schadenversicherung kalkuliert werden können mit zunehmenden Alter und hohen Schadenaufwand steigen, darüber hinaus kann der Versicherer in den ersten drei Jahren sogar kündigen oder generell die Leistungen kürzen! Tarife nach Art der Lebensversicherung können nur durch eine Treuhand Empfehlung steigen = bisher kaum erfolgt. Darüber hinaus darf der Versicherer eine solch geführten Tarif nicht kündigen!

Leistungsbeispiele:

  • Es wird eine Krone fällig (Vollgusskrone ohne edelmetallfreie Legierung), es sollen nur die Regelversorgung der gesetzlichen Kasse beansprucht werden. Die Gesamtkosten liegen bei z. B. Euro 300,00 hiervon trägt die Kasse 50% (= Euro 150,00) und mit dem Bonusheft im optimalen Fall sogar 65% (= Euro 195,00). Restkosten somit Euro 105,00 bis 150,00.
  • Auch eine Krone aber mit privatzahnärztlichen Leistungen (vollverblendete Metallkeramik Krone im nicht sichtbaren Bereich). Die Gesamtkosten liegen z. B. bei Euro 500,00, analog dem ersten genannten Beispiel trägt die gesetzliche Kasse hier von Euro 150,00 bis 195,00. Restkosten somit Euro 305,00 bis 350,00
  • Sie haben ein Loch im Zahn und es wird ein Inlay zur gewünscht statt der von der Kasse übernommen Amalgamfüllung. Kosten hierfür z. B. Euro 300,00. Die Kasse leistet nur Euro 20,00 (für eine Amalgamfüllung) Ihre Restkosten betragen Euro 280,00.
  • Eine Zahnlücke im Seitenzahnbereich soll durch ein Implantat gefüllt werden (wird nicht übernommen von der gesetzlichen Kasse), Kosten hiefür z. B. Euro 2.000,00 im ungünstigsten Fall tragen Sie die Kosten alleine!
  • Durch eine private Zahnzusatzversicherung können Sie bei o.g. Leistungsbeispielen Ihr Restkostenrisiko bis z. B. 80% reduzieren!

Tipps:

  • Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung damit Ihr Bonusheft gepfegt wird und Sie hierdurch eine höhere Erstattung der gesetzlichen Kasse beanspruchen können.
  • Wenn Zahnersatz fällig ist, lassen Sie sich von min. einen weiteren Zahnarzt ein Angebot machen oder nutzen ggf. Vergleichsportale im Internet.
  • Für Menschen mit sehr geringem Einkommen (Arbeitslosengeld II, Bafög, Sozialhilfe etc.) zahlt die gesetzliche Kasse höhere Zuschüsse, reden Sie mit dieser und informieren Sie sich.
  • Nutzen Sie ggf. die vergünstigten Tarife Ihrer gesetzlichen Kasse, welche diese in Kooperation mit privaten Krankenversicherung anbietet. Aber Achtung diese Tarife sind im Vergleich zum Markt nicht immer gut und günstig und gelten nur bei dieser Kasse!
  • Nutzen Sie unsere Vergleichmöglichkeiten: bitte klicken.
  • Weiterhin können wir Ihnen auch Tarife vorstellen ohne Gesundheitsfragen. Sollten Sie also bereits eine Ablehnung eines Anbieters erhalten haben, so haben Sie die Möglichkeit über einen solchen Tarif doch noch Versicherungsschutz zu erhalten: bitte klicken und in der Anfrage darauf hinweisen, daß Sie sich für Tarife "ohne Gesundheitsfragen" interessieren.

 

 

 

 

 

 

Vergleichsmöglichkeiten:

1.) Vergleichanfrage mit konkreter Ermittlung Ihres Absicherungsbedarfes bzw. -wunsches. Bereits bei Anfrage wird anhand Ihres ermittelten Gebisszustandes festgestellt bei welchen Anbietern eine Absicherung darstellbar ist.

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2.) Vergleichsberechnung in welcher Sie im Anschluß sofort das Ergebnis sehen, leider können hier nicht alle Anbieter berücksichtigt werden.

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3.) Kontaktfragebogen bei besonderen Wünschen oder Anliegen.

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